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   FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 14 V 194/04   

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https://dejure.org/2005,11593
FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 14 V 194/04 (https://dejure.org/2005,11593)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.03.2005 - 14 V 194/04 (https://dejure.org/2005,11593)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. März 2005 - 14 V 194/04 (https://dejure.org/2005,11593)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Hinzuschätzungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen auf Grund vorangegangenem Transfer von Geldern auf Konten von Luxemburger Banken

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs. 2 S. 2 FGO; § 69 Abs. 3 S. 1 2. Hs. FGO; § 92 AO
    Voraussetzung der Aussetzung der Vollziehung eines Einkommenssteuerbescheids; Anforderungen an das Vorliegen von erstlichen Zweifeln hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsaktes; Bankunterlagen und Auskünfte von Banken als Beweismittel im Sinne der ...

  • IWW
  • IWW
  • RA Kotz

    Geldtransfer nach Luxemburg - Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kapitaleinkünfte; Hinzuschätzung; Geldtransfer; Luxemburg; Bankunterlagen; - Hinzuschätzung bei Kapitaleinkünften bei vorangegangenem Geldtransfer nach Luxemburg

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinzuschätzung bei Kapitaleinkünften bei vorangegangenem Geldtransfer nach Luxemburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsprüfung - Grenzen der Hinzuschätzung beim Geldtransfer auf Luxemburger Konten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.05.1988 - V B 26/86

    Ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 14 V 194/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH rechtfertigt dieser Umstand nur dann ein Absehen von der Sicherheitsleistung, wenn zuverlässig feststeht, dass der Steuerpflichtige dazu nicht in der Lage ist (BFH-Beschluss vom 28.5.1998 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403).

    Dass die AntrSt. mit ihrem Begehren, von einer Sicherheitsleistung freigestellt zu werden, unterlegen sind, wirkt sich kostenmäßig nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 26.5.1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403 und vom 22.7.1980 VII B 43/79, BStBl II 1980, 658).

  • BFH, 13.08.1991 - VIII B 14/87

    Anordnung einer Sicherheitsleistung aus öffentlichem Interesse

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 14 V 194/04
    Durch die Anordnung von Sicherheiten sollen Steuerausfälle vermieden werden, die bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang zu befürchten sind (BFH-Beschluss vom 31.01.1997 VII B 14/87, BFH/NV 1992, 688).

    Schließlich hat die Anordnung von Sicherheitsleistungen zu unterbleiben, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, die ihm abverlangte Sicherheitsleistung zu erbringen (BFH-Beschluss vom 13.08.1991 VIII B 14/87, BFH/NV 1992, 688).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 14 V 194/04
    Insoweit verweist der Antragsgegner auf die finanzgerichtliche Rechtsprechung, wonach die Behörde in diesen Fällen von der Existenz bestimmter Tatsachen auch unter Zugrundelegung eines geringeren als des sonst üblichen Grades an Überzeugung ausgehen könne (FG Düsseldorf, Beschl. vom 10.01.2000 10 V 3361/99 A (E,V); BFH-Urteil vom 15.02.1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 14 V 194/04
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984, III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996, I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 14 V 194/04
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984, III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996, I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 13.12.1999 - III B 15/99

    Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 14 V 194/04
    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt jedoch, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (BFH-Beschluss vom 13.12.1999 III B 15/99, BFH/NV 2000, 827).
  • BFH, 26.02.2003 - I R 52/02

    VGA; Gesellschafter-Geschäftsführer; ungeklärte Vermögenszuflüsse

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 14 V 194/04
    Denn der Inhaber der Einkunftsquelle müsse aufgrund eindeutiger Feststellungen zu verifizieren sein, selbst wenn ein Verstoß gegen erweiterte Mitwirkungspflichten - wie bspw. nach § 90 Abs. 2 AO - bestehe (BFH-Urteil vom 26.02.2003 - I R 52/02, BFH/NV 2003, 1221).
  • BFH, 22.07.1980 - VII B 43/79

    Bestimmung über die Abhängigkeit der Aussetzung der Vollziehung von einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 14 V 194/04
    Dass die AntrSt. mit ihrem Begehren, von einer Sicherheitsleistung freigestellt zu werden, unterlegen sind, wirkt sich kostenmäßig nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 26.5.1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403 und vom 22.7.1980 VII B 43/79, BStBl II 1980, 658).
  • BFH, 29.09.1987 - VII B 14/87

    Voraussetzungen an die "anderen Gründe" im Sinne des § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 14 V 194/04
    Durch die Anordnung von Sicherheiten sollen Steuerausfälle vermieden werden, die bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang zu befürchten sind (BFH-Beschluss vom 31.01.1997 VII B 14/87, BFH/NV 1992, 688).
  • FG Düsseldorf, 12.01.2000 - 10 V 3361/99

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei mangelnder Mitwirkung an der Aufklärung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.03.2005 - 14 V 194/04
    Insoweit verweist der Antragsgegner auf die finanzgerichtliche Rechtsprechung, wonach die Behörde in diesen Fällen von der Existenz bestimmter Tatsachen auch unter Zugrundelegung eines geringeren als des sonst üblichen Grades an Überzeugung ausgehen könne (FG Düsseldorf, Beschl. vom 10.01.2000 10 V 3361/99 A (E,V); BFH-Urteil vom 15.02.1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462).
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